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Was ist ein Bebauungsplan ?
Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauBG) haben die Gemeinden die Möglichkeit zur geordneten Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung Bebauungspläne (B-Plan) aufzustellen. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen im Bebauungsplan (B-Plan) regeln wie die Grundstücke, die sich im Umgriff des Bebauungsplanes befinden, bebaut werden können.
Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Darüber hinaus kann der Bebauungsplan auch weitere Festsetzungen enthalten, die dann alle vom Vorhaben eingehalten werden müssen. Dies sind z. B. Art und Höhe der Zäune, Art der Bepflanzungen etc.
Wenn die o.g. genannten Mindestfestsetzungen nicht erfüllt sind, spricht von einem einfachen (nicht qualifizierten) Bebauungsplan. Als Folge für die bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Vorhabens bei Vorliegen eines einfachen Bebauungsplanes ergibt sich, dass sich alle nicht im Bebauungsplan festgesetzten bauplanungsrechtlichen Aspekte im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilen.
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